Liebe kleine und große Gartenfreunde,wir laden Sie herzlich zum diesjährigen Kleingartentag am 12. April 2025 ein. Ort:Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-AnhaltDezernat GartenbauFeldmark rechts der Bode 606484 Quedlinburg Es erwartet Sie ein vielfältiges Programm mit… Mehr
Drohender Verlust der Gemeinnützigkeit – Wichtige Hinweise für Vereinsvorstände
Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist ein wertvolles Gut – doch unklare oder fehlerhafte Regelungen in der Satzung können diese gefährden. Besonders die Vermögensbindungsklausel bei Vereinsauflösungen oder Zweckänderungen erfordert größte Sorgfalt.
Laut § 55 der Abgabenordnung (AO) muss das Vereinsvermögen bei Auflösung oder Wegfall gemeinnütziger Zwecke an eine andere gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts übertragen werden. Ein aktuelles Urteil (FG Niedersachsen, 25.04.2024, Az. 10 K 70/21) stellt klar, dass eine pauschale Formulierung nicht mehr ausreicht. Stattdessen muss ein konkreter Verwendungszweck oder ein begünstigter Verein benannt werden.
Empfehlungen für Vereine:
- Satzungsprüfung: Kontrollieren Sie regelmäßig die Vermögensbindungsklausel Ihrer Satzung. Nutzen Sie die Steuermustersatzung (§ 60 AO) als Orientierung.
- Konkrete Festlegungen: Benennen Sie einen bestimmten Verein oder Zweck, z. B. „zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe“.
- Änderungen abstimmen: Stimmen Sie Satzungsänderungen vorab mit dem Finanzamt ab, um spätere Probleme zu vermeiden.
- Aktualität prüfen: Überwachen Sie den Status des begünstigten Vereins auf Gemeinnützigkeit und Bestehen.
Ein Verstoß kann die Gemeinnützigkeit sogar rückwirkend für 10 Jahre kosten (§ 61 Abs. 3 AO). Dies führt zu hohen Steuernachzahlungen, wie ein Urteil des FG Sachsen-Anhalt (19.04.2023, Az. 3 K 475/16) zeigt.
Unser Tipp: Bleiben Sie im engen Austausch mit dem Finanzamt und sichern Sie Ihre Satzung rechtlich ab. So vermeiden Sie böse Überraschungen und schützen Ihr Vereinsvermögen nachhaltig.
Weihnachtsgrüße
Der Vorstand des Regionalverbandes der Kleingärtner e.V. Staßfurt
wünscht allen Gartenfreunden ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest
im Kreise Euren Lieben und Zeit zum Genießen, Innehalten und Kräfte
sammeln für das neue Jahr 2025.
90 Jahre Kleingartenanlage „Erholung“ in Förderstedt
Die Kleingartenanlage „Erholung“ e.V. Förderstedt feierte vor einigen Tagen seinen 90. Geburtstag. Grund genug für den Vorstand, einen Festnachmittag zu organisieren.
Als Gäste kamen unter anderem der Ortsbürgermeister von Förderstedt und Vorsitzender des Stadtrates der Stadt Staßurt, Peter Rotter und der Vorsitzende des Regionalverbandes der Kleingärtner Staßfurt, Ingo Knabe.
„Der Zusammenhalt und das freundliche Miteinander zwischen den Gartenfreunden ist der gute Geist der Anlage“, so beschrieb Matthias Voigt in seiner Eröffnungsrede den Verein. „Und ja, Leerstand und das zunehmende Alter der Gartenfreunde ist auch in unserem Verein ein Problem.“
„Natürlich kommt man, wenn man eingeladen wird, nicht mit leeren Händen“ meinte Ingo Knabe. Er zeichnete den Verein mit der Ehrenschleife des Regionalverbandes der Kleingärtner aus und ließ es sich nicht nehmen, auch langjährige und verdiente Pächter und Kleingärtner auszuzeichnen.
