schon GEZahlt?

Heute erreichte uns die Frage eines Vorsitzenden, der vom ARD-ZDF-Beitragsservice angeschrieben wurde.

Hier wird eine Beitragspflicht für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls unterstellt (siehe Kopie des Anschreibens).

Der Vorstand des Regionalverbandes informiert an dieser Stelle noch einmal alle Vereinsvorsitzende, dass nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag alle Kleingartenlauben, die unter §3 des Bundeskleingartengesetzes fallen, nicht als Wohnung gelten und daher auch nicht Rundfunkbeitragspflichtig sind.

Sollte einem Verein eine entsprechende Aufforderung zugehen, bittet der Regionalverband um sofortige Nachricht, damit hier zeitnah Widerspruch eingelegt werden kann.

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Titelbild von Bryan Schneider von Pexels